Wichtig: Vorstellungen bezüglich Ihrer Beisetzung gehören nicht ins Testament. Dieses wird frühestens 6 Wochen nach Ihrem Tod verlesen – und in aller Regel muss in Deutschland 10 Tage nach dem Tod bestattet werden. Hierfür können Sie eine Bestattungsverfügung nutzen, die Sie dann gut auffindbar, beispielsweise bei Ihren Familienpapieren oder Ihrer Patientenverfügung aufbewahren.
Gerne stellen wir Ihnen Aufgrund Ihrer Bestattungsverfügung ihren individuellen Kostenvoranschlag zusammen, der den Grundstein für eine solide finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge darstellt.